SEC: Krypto-Front-Ends von der Broker-Registrierung ausgenommen

By Bartek

21 Apr 2026 (about 1 month ago)

2 Min. Lesezeit

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Die SEC gab am 13. April 2026 eine Mitarbeitererklärung heraus, die bestimmte Anbieter von Krypto-Schnittstellen von der Registrierung als Broker-Dealer ausnimmt. Die Richtlinien gelten für selbstverwaltete, nicht anwerbende Front-Ends und laufen in fünf Jahren aus.

SEC: Krypto-Front-Ends von der Broker-Registrierung ausgenommen

SEC befreit Krypto-Front-Ends von Broker-Regeln

Die U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) gab am 13. April 2026 eine Mitarbeitererklärung heraus. Die Erklärung befreit bestimmte Betreiber von Krypto-Handelsoberflächen von der Registrierung als Broker-Dealer. Ein Broker-Dealer ist ein Unternehmen oder eine Person, die Wertpapiere im Auftrag von Kunden kauft und verkauft und sich gemäß dem Exchange Act, Abschnitt 15(a), bei der SEC registrieren muss.

Welche Front-Ends für die Ausnahme qualifizieren

Die Ausnahme umfasst "Covered User Interface Providers." Dies sind Betreiber von Front-End-Schnittstellen — den Websites oder Apps, mit denen Benutzer interagieren — die mit dezentralen Finanz (DeFi)-Protokollen verbunden sind. DeFi bezieht sich auf Finanzdienstleistungen, die auf öffentlichen Blockchains ohne zentrale Vermittler betrieben werden. Um sich zu qualifizieren, muss eine Schnittstelle benutzerinitiierte Transaktionen über selbstverwaltete Wallets ermöglichen, bei denen die Benutzer ihre eigenen Gelder kontrollieren. Die Schnittstelle darf keine Investoren zu bestimmten Transaktionen anwerben oder Kommentare zu Ausführungsrouten abgeben.

Erklärung ist vorläufig mit einer Fünf-Jahres-Frist

Die Richtlinie ist ausdrücklich vorübergehend. Das SEC-Personal beschrieb sie als einen vorläufigen Schritt. Sie läuft in fünf Jahren aus, es sei denn, die gesamte Kommission ergreift vorher dauerhafte Maßnahmen.

 

"Die Erklärung ist ein 'vorläufiger Schritt' und wird in fünf Jahren zurückgezogen, sofern keine Maßnahmen der Kommission ergriffen werden.", 13. April 2026. — SEC Division of Trading and Markets Staff, Mitarbeitererklärung zur Broker-Dealer-Registrierung, U.S. Securities and Exchange Commission

 

Tokenisierte Wertpapiere sind Brancheninferenz

Einige Branchenakteure interpretieren die Erklärung als einen Wegbereiter für tokenisierte Wertpapiere — traditionelle Finanzinstrumente wie Aktien, die als digitale Tokens auf einer Blockchain dargestellt werden. Die Erklärung der SEC umfasst "Krypto-Asset-Wertpapiere" allgemein. Das Dokument erwähnt tokenisierte Wertpapiere jedoch nicht direkt. Die Verbindung ist eine Interpretation von Marktteilnehmern, nicht eine ausdrückliche Position der SEC. Die Erklärung ist auch in ihrem Umfang begrenzt: Sie betrifft nur die Registrierung von Broker-Dealern und hebt nicht die Registrierungs- oder Antibetrugsverpflichtungen von Börsen auf.

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