NYDFS schlägt Stablecoin-Regeln vor, um New York mit dem GENIUS-Gesetz in Einklang zu bringen
Das New Yorker Department of Financial Services hat am 9. Juni Stablecoin-Vorschriften vorgeschlagen, um mit dem bundesstaatlichen GENIUS-Gesetz in Einklang zu stehen, und fügt Konzentrationsobergrenzen für Verwahrer sowie formale Risikomanagementanforderungen hinzu, während die bestehenden 1:1-Reserve- und Prüfstandards beibehalten werden.

NYDFS reichte den Vorschlag zur Angleichung von Stablecoins am 9. Juni ein
Das New Yorker Department of Financial Services veröffentlichte am 9. Juni einen Vorschlag mit dem Titel "Autorisierte Zahlungs-Stablecoin-Emittenten", der darauf abzielt, den bestehenden staatlichen Rahmen von New York mit dem bundesstaatlichen GENIUS-Gesetz in Einklang zu bringen. Der Vorschlag bewahrt die Kernanforderungen aus den ursprünglichen Leitlinien des Departments von Juni 2022: eine Eins-zu-eins-Unterstützung durch US-Dollar, Einlösung zum Nennwert auf Anfrage, definierte zulässige Kategorien von Reservevermögen und obligatorische unabhängige Prüfungen zur Bestätigung der Angemessenheit der Reserven.
"Die Bestimmungen des GENIUS-Gesetzes spiegeln den Stablecoin-Rahmen des NYDFS wider, und dieser Vorschlag wird sicherstellen, dass das regulatorische Regime des Departments vollständig mit den neuen bundesstaatlichen Anforderungen übereinstimmt, während unser Standard zum Schutz der Verbraucher und zur Förderung verantwortungsvoller Innovation beibehalten wird." — Kaitlin Asrow, amtierende Superintendentin, NYDFS
Zwei neue Anforderungen schließen Lücken, die durch das GENIUS-Gesetz entstanden sind
Der Vorschlag fügt zwei Anforderungen hinzu, die in den Leitlinien von New York aus 2022 nicht enthalten waren. Erstens müssen die Reservevermögen über Verwahrer diversifiziert sein, mit maximalen Konzentrationsgrenzen, die festlegen, wie viel ein einzelner Verwahrer halten kann. Zweitens müssen lizenzierte Emittenten formale Risikomanagementprogramme einführen, die interne Kontrollen, Informationssicherheit, interne Auditsysteme, Aufsicht über das Vermögenswachstum, Ertragsmanagement, Transaktionen mit Insidern und verbundenen Unternehmen sowie Vereinbarungen mit Dienstleistern abdecken. Emittenten mit mehr als 25 Milliarden US-Dollar an ausstehenden Stablecoins sehen sich einer zusätzlichen Mindestanforderung gegenüber: Mindestens 0,5 % der Reserven, begrenzt auf 500 Millionen US-Dollar, müssen als versicherte Einlagen bei einer lizenzierten Depotbank gehalten werden.
Die endgültige Regel tritt in Kraft, wenn das GENIUS-Gesetz im Januar 2027 in Kraft tritt
Die Regel des NYDFS ist so konzipiert, dass sie am 18. Januar 2027 in Kraft tritt — dem gleichen Datum, an dem das GENIUS-Gesetz in Kraft tritt — mit einer einjährigen Übergangsfrist für bestehende in New York lizenzierte Emittenten. Die Leitlinien von 2022 bleiben bis zur Anwendung der neuen Regelung in Kraft. Ein 10-tägiges Kommentierungsfenster vor dem Vorschlag öffnete am 9. Juni, gefolgt von einer 60-tägigen formalen Kommentierungsfrist nach der Veröffentlichung im Staatsregister. Das GENIUS-Gesetz erlaubt es Stablecoin-Emittenten mit 10 Milliarden US-Dollar oder weniger an ausstehendem Angebot, unter staatlicher Regulierung zu operieren, vorausgesetzt, das US-Finanzministerium zertifiziert den staatlichen Rahmen als wesentlich gleichwertig zu den bundesstaatlichen Standards. Der Vorschlag New Yorks soll diese Zertifizierungsgrenze erreichen.
Bundesbehörden koordinierten die Umsetzung des GENIUS-Gesetzes im Vorfeld
Die OCC veröffentlichte im Februar 2026 ihren eigenen Vorschlag zur Umsetzung des GENIUS-Gesetzes, gefolgt von der FDIC im April. Die Federal Reserve gehört ebenfalls zu den Behörden, die im Stablecoin-Zertifizierungsprüfungsausschuss vertreten sind, der die Anträge auf staatliche Rahmenbedingungen bewerten wird. Das NYDFS unterzeichnete am 2. Juni ein Memorandum of Understanding mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, um Verfahren für die koordinierte Aufsicht über Einrichtungen, die Stablecoins in den US- und EU-Rechtsordnungen ausgeben, zu etablieren — eine Woche bevor der Vorschlag für den Inlandsmarkt am Dienstag bekannt gegeben wurde.
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