NYDFS schlägt erste GENIUS-Gesetz-konforme staatliche Stablecoin-Regel vor

By Bartek

15 Jun 2026 (about 1 month ago)

3 Min. Lesezeit

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New York wurde am 9. Juni 2026 der erste Bundesstaat, der einen GENIUS-Gesetz-konformen Stablecoin-Rahmen vorschlug. Der Vorschlag der NYDFS fügt Konzentrationsgrenzen für Verwahrer hinzu und verbietet die Selbstverwahrung von Reserven, wodurch New York für die Zertifizierung durch das Bundesministerium der Finanzen positioniert wird.

NYDFS schlägt erste GENIUS-Gesetz-konforme staatliche Stablecoin-Regel vor

Wichtige Fakten

  • New York wurde am 9. Juni 2026 der erste Bundesstaat, der formell einen GENIUS-Gesetz-konformen Stablecoin-Rahmen vorschlug, so das New York State Department of Financial Services.
  • Der Vorschlag fügt Konzentrationsgrenzen für Verwahrer und verbesserte Risikomanagementanforderungen zu den bestehenden Stablecoin-Standards von New York aus dem Jahr 2022 hinzu.
  • Die endgültige Regelung tritt gleichzeitig mit dem GENIUS-Gesetz in Kraft, voraussichtlich am 18. Januar 2027, mit einer einjährigen Übergangsfrist für bestehende in New York lizenzierte Emittenten.

New York wurde der erste Bundesstaat, der GENIUS-Gesetz-Stablecoin-Regeln vorschlägt

New York State Department of Financial Services (DFS) amtierende Superintendentin Kaitlin Asrow kündigte am 9. Juni 2026 einen vorgeschlagenen Stablecoin-Regulierungsrahmen an. Der Vorschlag bringt New Yorks Rahmen in Einklang mit dem Gesetz zur Förderung und Etablierung nationaler Innovationen für US-Stablecoins (GENIUS-Gesetz). New York ist der erste Bundesstaat, der formell einen Stablecoin-Rahmen vorschlägt, der für die Zertifizierung durch das Finanzministerium als substantiell ähnliches staatliches Regime qualifiziert. Der Vorschlag baut auf den Stablecoin-Richtlinien des DFS aus Juni 2022 auf, die Anforderungen an Reserven, Einlösbarkeit und Prüfungen für dollarbesicherte Stablecoin-Emittenten unter der Aufsicht des DFS festlegten.

Der NYDFS-Vorschlag fügt Verwahrgrenzen über der Basislinie von 2022 hinzu

Die vorgeschlagene Regelung behält alle bestehenden Anforderungen des DFS bei: 1:1 Deckung, volle Einlösbarkeit, zulässige Reserven und unabhängige Prüfungen. Darüber hinaus führt der Vorschlag zwei neue Bestimmungen ein, die für die Zertifizierung durch das Finanzministerium erforderlich sind. Erstens begrenzen Konzentrationsgrenzen für Verwahrer die maximalen Reserven, die bei einem einzelnen Verwahrer gehalten werden. Die Grenzen verringern das Risiko, dass das Versagen eines Verwahrers die vollständige Reservedeckung eines Emittenten beeinträchtigt. Zweitens müssen Emittenten Risikomanagementprogramme einführen, die interne Kontrollen, Informationssicherheit, Vermögenswachstum, Erträge und Vereinbarungen mit Dienstleistern abdecken. Asrow sagte, die Regelung werde sicherstellen, dass das Regime des Ministeriums "vollständig mit den neuen bundesstaatlichen Anforderungen übereinstimmt und gleichzeitig unseren Standard zum Schutz der Verbraucher und zur Förderung verantwortungsvoller Innovationen aufrechterhält."

Die Regel verbietet die Selbstverwahrung von Reserven und setzt ein zweitägiges Einlösungsfenster

Nach einer rechtlichen Analyse von Lowenstein Sandler im Juni 2026 verbietet der Vorschlag die Selbstverwahrung von Reservevermögen. Alle Reserven müssen bei einer berechtigten Finanzinstitution außerhalb des Emittenten gehalten werden. Emittenten, die derzeit einen Teil der Reserven selbst verwahren, müssten diese Vereinbarungen innerhalb der Übergangsfrist umstrukturieren. Der Vorschlag setzt auch einen Einlösungsstandard, der verlangt, dass gültige Anfragen innerhalb von zwei Geschäftstagen erfüllt werden. Dieses Einlösungsfenster entspricht der bundesstaatlichen Anforderung des GENIUS-Gesetzes, so die gleiche Analyse.

Bestehende lizenzierte Emittenten erhalten eine einjährige Übergangsfrist ohne erneute Genehmigung

Bestehende in New York autorisierte Stablecoin-Emittenten müssen sich unter der neuen Regelung nicht um eine erneute Genehmigung bemühen. Emittenten, die derzeit vom DFS lizenziert sind, müssen alle aktualisierten Anforderungen innerhalb von 12 Monaten nach dem Inkrafttreten der Regelung erfüllen. Der Vorschlag eröffnete am 9. Juni 2026 eine 10-tägige Kommentierungsfrist vor dem Vorschlag. Eine formelle 60-tägige Kommentierungsfrist folgt der Veröffentlichung im New York State Register. Die bestehenden Richtlinien des DFS aus Juni 2022 bleiben bis zur Anwendung der endgültigen Regelung in Kraft.

USDC hält 74,76 Milliarden Dollar, während die Umsetzung des GENIUS-Gesetzes voranschreitet

USDC wurde zum Zeitpunkt der Veröffentlichung mit 0,9997 $ gehandelt und hatte eine Marktkapitalisierung von 74,76 Milliarden Dollar (CoinPaprika, 13. Juni 2026). Die endgültige Regelung wird voraussichtlich am 18. Januar 2027 in Kraft treten – 18 Monate nach dem Inkrafttreten des GENIUS-Gesetzes am 18. Juli 2025. Bundesbehörden arbeiten weiterhin an der Finalisierung der Umsetzungsregeln unter dem GENIUS-Gesetz, wobei mehrere Fristen bis 2026 verlängert werden.

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